Digitalkompetenz


01.06.2017

„Digitale Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung von morgen“

Digitalisierung wird Schule, Lehren und Lernen grundlegend verändern!

Die fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt muss sich auch im schulischen Bereich der Beruflichen Bildung wiederfinden. Sie wird nur durch den Erwerb der entsprechenden Kompetenzen in Aus- und Weiterbildung möglich. Nach einer digitalen Grundbildung in der Grundschule und der Sekundarstufe sind die geforderten Kompetenzen in den Berufsfeldern unterschiedlich und müssen in den Fachverbänden identifiziert werden um in den Prozessen der Rahmenlehrplanarbeit der KMK einzufließen (vgl. Bildung in der digitalen_Welt_- Stategie der KMK.pdf)

Die Digitalisierung bietet die Chance für ein hohes Maß an Individualisierung des Lebens und des Lernprozesses, weil jedem Menschen zu jeder Zeit das world wide web mit allen Informationen, Analysen, Lernprogrammen etc. zur Verfügung steht.

Die Schüler*innen von morgen müssen bereits mit Abschluss der Sek I ein hohes Maß an digitalen Kompetenzen mitbringen. Dazu gehört nicht nur die Fähigkeit digitale Angebote zu rezipieren, sondern auch die Fähigkeit selbst digitale Inhalte zu erstellen. Dazu bedarf es eines Grundverständnisses im Programmieren und ein ebenfalls grundlegendes Verständnis der technischen Geräte und ihres Zusammenspiels. Trotzdem darf die Fähigkeit auch die Grenzen von Problemlösung durch Digitalisierung zu erkennen nicht verkümmern. Neben den nach wie vor wichtigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Fremdsprachen muss auch z.B. die Kreativität gefördert werden. Nur in einer möglichst breiten Ausgewogenheit im Zusammenspiel vieler Kompetenzen können digitale Kompetenzen ihre volle Wirkung entfalten.

In der Aus- und Weiterbildung ist dann das Ziel aufbauend die digitalen Kompetenzen, die für die Berufswelt von Bedeutung sind, zu vermitteln. Dazu muss sich auch die Art des Lernens verändern:

  • Ausdehnung des Lernens in Projekten, nicht im Stundentakt
  • Individuelle Organisation des Lernens nach Leistungsstand der SuS und Auszubildenden zulassen
  • Offene Schul-Raum-Konzepte
  • Offen Räume für soziale Begegnungen
  • Flexible Arbeitszeiten bzw. veränderte Arbeitszeitberechnung für Lehrkräfte
  • Unterrichtsplattformen ausbauen (z.B. „Lernraum Berlin“)
  • Personelle Unterstützung beim Einrichten und Gestalten von schuleigenen Lernplattformen / Blended Learning
  • Kooperation mit Universitäten und Hochschulen
  • Lizenzen statt Lehrbücher
  • … und unabdingbar: Eine enge Kooperation mit allen(!) beteiligten Ausbildungsbetrieben!

Die Schulen müssen auch organisatorisch und sachlich für die veränderte Art des Lernens mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein:

  • Internetzugang mit ausreichender Kapazität für jede Schule
  • W-LAN - Nutzung in jedem Schulraum
  • Rechner/Tablets, die es jedem Schüler, jeder Schülerin ermöglichen, am E-Learning teilzunehmen (schulspezifische Konzepte an OSZs zulassen)
  • Auf der Basis steuerrechtlicher Nutzungszeiten finanzielle Mittel für Ersatzbeschaffung kalkulieren
  • Wartung der IT- Systeme durch eine Fachkraft an jeder Schule/OSZ
  • Möglichkeit des rechtssicheren Betriebes
  • Arbeitsplätze mit entsprechender Ausstattung für die Lehrkräfte an den Schulen

Für ein Lernangebot in der skizzierten Weise müssen verstärkt Fortbildungen für den Umgang mit der Informationstechnologie angeboten werden, deren Wahrnehmung durch die Lehrkräfte mit Freistellung vom Unterricht ermöglicht wird. Auch Universitäten müssen sich bei der Lehrerausbildung den neuen Herausforderungen stellen: Fachlich, methodisch und didaktisch.

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