11. Pflichtschuljahr


19.12.2023

Thesen zur Einrichtung des 11. Pflichtschuljahres

Das Ziel (steht eigentlich schon im Berliner Schulgesetz §§ 1 - 4 ff.):

"Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.
Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiter zu lernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mit zu formen."

Dort steht nicht, dass das Ziel nur Aufgabe der OSZ ist! "§ 4 (7) Die allgemein bildende Schule führt in die Arbeits- und Berufswelt ein und trägt in Zusammenarbeit mit den anderen Stellen zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Berufswahl und Berufsausübung sowie auf die Arbeit in der Familie und in anderen sozialen Zusammenhängen bei." (SchulG)
An dem Ziel müssen also alle Beteiligten nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen arbeiten, es ist also ein kontinuierlicher Prozess über viele Jahre hinweg.


Ist-Zustand:

Nur etwa die Hälfte der abgehenden Schülerinnen und Schüler (SuS) kommen in der IBA an. Diese sind weit über-wiegend nur schlecht und nicht belastbar beruflich orientiert. Das System der Berofsorientierung ist also nicht erfolgreich.


In der Sekundarstufe I werden analog dem Fächerkanon überwiegend theoretische Fähigkeiten gefördert und bewer-tet. Auch die erreichbaren Bildungsabschlüsse spiegeln nur ein eingeschränktes Bild wider. Praktische Fähigkeiten werden weder gefördert noch bewertet. Diese sind aber für eine Berufswahl wichtig. Insbesondere theorieschwache aber praxisstarke SuS haben also nur geringe Chancen auf Erfolgserlebnisse und damit auf eine belastbare Selbst-einschätzung. Diese sind aber eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Qualifizierung und Vermittlung in den OSZ. Das System der Berufsorientierung und das Unterrichtsangebot in der Sek1 müssen also umfassend reformiert werden.


Der Wunsch vieler SuS, in der IBA die bislang nicht erreichten Bildungsabschlüsse „nachzuholen“ – oft nach bereits erfolglosen Versuchen – ist also nur sehr begrenzt sinnhaft. Eine weitere Möglichkeit zum Erreichen allgemeinbilden-der Bildungsabschlüsse ist kontraproduktiv, solange keine anderen Fähigkeiten zur Beurteilung herangezogen werden. Dies könnte der – aufgewertete und als vergleichbar anerkannte – IBA-Abschluss sein.


Wenn als Voraussetzung bei den SuS eine begründete und belastbare Ausbildungsentscheidung vorliegt, dann kann an den OSZ die Vorbereitung auf eine Ausbildung im 11. Schuljahr erfolgreich stattfinden. Dies geschieht erfolgreich erprobt durch einen hohen Anteil an intensiv begleiteten Praktika in (zertifizierten?) Praktikumbetrieben mit einem Anteil an theoretischem Unterricht zur Unterstützung angelehnt an die duale Ausbildung.


Nach unseren Vorstellungen sollte der Bildungsgang wird mit der erfolgreichen IBA-Prüfung abgeschlossen, die gleichwertig dem eBBR anerkannt ist. Der MSA soll über ein Quorum erreicht werden (z. B. Prüfung mindestens Durchschnitt 2,0). Bei erkanntem Bedarf kann das 11. Schuljahr wiederholt werden. Das 11. Pflichtschuljahr kann auf der (angepassten) Basis der IBA eingeführt werden.


Was ist zu klären?

  • Woher kommen die benötigten Lehrkräfte und Betreuungskräfte?
  • In welchen Räumen soll der Unterricht stattfinden?
  • Welche Auswirkungen gibt es auf die anderen Vollzeit-Bildungsgänge in den OSZ?
  • Sollte die „Betreuungszeit“ der späteren Arbeitszeit in der Ausbildung angenähert werden?
  • Welche curricularen Anpassungen sind in der IBA (in der Sek I) nötig?
  • Wie kann die notwendige intensive Betreuung der Praktika sichergestellt werden?
  • Welche zusätzlichen Bedarfe entstehen aus der prognostizierten veränderten zusätzlichen Klientel?
  • Wann und wie sollen die SuS über die Bedeutung der (Allgemeinbildenden) Schulabschlüsse und die Alternativen aufgeklärt werden?


Weitere Aspekte zur Diskussion:

  • Die berufsbildenden Schulen können qua Konstruktion nur für einen inhaltlich begrenzten Bereich eine berufsspezifische Orientierung und Qualifizierung bieten.
  • Sie sind auf eine belastbare Vorarbeit der allgemeinbildenden Schulen angewiesen.
  • Sie können dann einen Übergang in Ausbildung ermöglichen.
  • (Betriebe bieten genügend Praktikums- und Ausbildungsplätze an).

Frage: Warum funktioniert die belastbare Vor-Orientierung bislang nicht?

Forderungen:

  • Klärung der Verantwortlichkeiten, entsprechende Indikatoren in der Qualitätsbeurteilung der Schulen der Sek I
  • Klärung der Bedingungen der Vorbereitung (Sek I), Durchführung, Übergang …
  • erfolgreiche Information und Aufklärung der Eltern (!) über die Chancen einer dualen Ausbildung
  • Für die zusätzlichen SuS wird zusätzliches Personal benötigt, nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Praktiker*innen und Bildungsgang-Begleiter*innen (… und Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen?)
    Also: Freigabe von „multiprofessionellen“ Einstellungen analog zu Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen
  • Einstieg in den Ganztag


Der Spagat zwischen Schulabschluss und Ausbildung- und Berufsbeginn muss geklärt werden.

Forderungen:

  • Integration beruflicher relevanter Kompetenzen in die Abschlüsse, deshalb 10jährige Allgemeinbildende Schulabschlüsse in den Allgemeinbildenden Schulen, danach
  • nur noch IBA-Abschluss und Gleichstellung je nach Abschlussnote mit BBR, eBBR oder MSA
  • SuS mit Special-Needs zu Trägern oder zu den Beruflichen Schulen mit sonderpädagogischen Aufgaben
  • ggf. einfache Verlängerung der IBA auf 2 Jahre bei erkanntem Bedarf


Für den Vorstand

Ronald Rahmig

Vorsitzender


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