Neutralitätsgesetz


24.4.2022

Für den Erhalt des Neutralitätsgesetzes in Berlin

In Ergänzung unserer Stellungnahme vom 12.01.2018 stellen wir fest:

Das Berliner Neutralitätsgesetz soll eine einseitige religiöse und weltanschauliche Beeinflussung von Jugendlichen durch Tragen charakteristischer Symbole verhindern. Leider stehen die Berufsbildenden Schulen in Berlin nicht unter diesem Schutz.

 

Wir bemerken in vielen Situationen, dass auch an unseren Schulen die Lehrkräfte immer noch als Vorbilder vieler Jugendlicher herangezogen werden. Dies gilt insbesondere unter dem Einfluss non-verbaler Kommunikationsmittel wie etwa der Kleidung. Ein demonstratives Bekenntnis zu einer Religion führt hier zu einer religiös motivierten Gruppenbildung. Zudem werden die der jeweiligen Religion zuzuordnenden Rollenbildern gestärkt, welche mitunter den Erziehungszielen der Berliner Schule klar entgegensteht.

 

Im Sinne einer vorurteilsfreien und offenen Gesellschaft fordern wir bei der Anpassung des Neutralitätsgesetzes dessen Idee zu erhalten und das Gesetz auf die Berufsbildenden Schulen auszuweiten.


Ronald Rahmig BBB

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