Die vorliegende Beschlussempfehlung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes wurde sehr kurzfristig und ohne Anhörung der Beteiligten eingebracht. Einige Punkte sind für uns als Schuleiter:innen nicht nachvollziehbar oder aus unserer Sicht sehr praxisfern. Daher fordern wir eine ausführliche Befassung mit diesen Punkten.
Einige geplante Änderungen (Kinderschutzkonzept, Datenschutz, ...) waren der Öffentlichkeit durch die Beschlussvorlage der Senatsverwaltung für Bildung bereits bekannt. Die kurzfristigen Änderungen in der neuen Beschlussempfehlung der Regierungskoalition werfen bei uns aber viele Fragen auf:
Fehlende demokratische Beteiligung
Die jetzt vorliegenden neuen Änderungen am Schulgesetz zielen in Teilen (Änderungen der Paragraphen zur Schulverfassung) auf eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Schulbeteiligten ab. Dies ist mit Sicherheit ein sinnvoller Prozess, der in einer aus unserer Sicht undemokratischen Form erreicht werden soll. Es muss Zeit geben, die Folgen solcher Änderungen zu diskutieren. Politik benötigt Beratung und praktische Expertise. Berufsverbänden, landesweiten schulischen Gremien und Gewerkschaften muss die Gelegenheit gegeben werden, dazu Stellung zu beziehen. Dann kann die Politik entscheiden.
Mitbestimmungsrecht in Schulen stärken? Ja, aber bitte nicht am grünen Tisch! Die in § 76 vorgesehene Entscheidung der Schulkonferenz über die „planmäßige Verteilung und Verwendung der Personal- und Sachmittel“ ist für uns schwer verständlich. Die Mittel der Personalkostenbudgetierung sind größtenteils nicht planbar. Eine nachvollziehbare Planung - in dem Sinne, wie die Mittel auf die verschiedenen Bereiche der Schule verteilt werden - für die Verwendung der Gelder für Lehr- und Lernmittel und aus dem Verfügungsfonds ist mit Sicherheit sinnvoll. Es ist hoffentlich nicht jede einzelne Buchbestellung gemeint, die bereits zu Beginn des Haushaltsjahres geplant sein muss. Wenn weiterhin die Grundsätze der Verteilung der Gelder durch die Schulkonferenz beschlossen werden, ergibt sich dann „automatisch“ die jährliche Planung der finanziellen Mittel für die einzelnen Bereiche der Schule und kann der Schulkonferenz vorgelegt werden. Die im Wortlaut für uns unverständliche Änderung in § 77 (1) ist nicht notwendig. Bereits jetzt können Vertreter:innen des „weiteren“ pädagogischen Personals in die Schulkonferenz gewählt werden. Vielmehr wird dadurch das Paritätsprinzip 4-4-4 in den Schulkonferenzen ausgehebelt. Zu § 84a: Eine Stärkung der Klassenräte ist pädagogisch wünschenswert. Viele Schulen führen diese bereits auf „eigene Kosten“ durch, andere haben bisher dafür nicht die Möglichkeit. Eine berlinweite Einführung von Klassenräten muss mit den entsprechenden Ressourcen für die Schulen hinterlegt werden. Die Regelung, dass die Schulleitung oder die Lehrer:innen auf Wunsch des Klassenrates verpflichtet sind, an seiner Sitzung teilzunehmen, stärkt sicherlich eine solche Institution, muss praktisch aber organisierbar sein. Hier muss es eine mit Schulpraktiker:innen abgesprochene Regelung geben, die in den Schulen umsetzbar ist, damit sich - übertrieben formuliert - Lehrkräfte nicht nur in Klassenräten sondern auch im Unterricht aufhalten können. Solche praxisfernen Regelungen führen dazu, dass Vorgaben der Politik nicht umgesetzt werden.
Bürokratisierung statt Digitalisierung
Die in § 7 geforderte Whitelist für digitale Lehr- und Lernmitteln führt aus unserer Sicht zu einer völlig unnötigen Bürokratisierung des Software-Einsatzes an Schulen. Aufwändige Zulassungsverfahren werden notwendig, die momentan durch die Senatsverwaltung nicht leistbar sind. Bildungsverlage nehmen diesen - auch finanziellen - Aufwand vielleicht auf sich, kleinere Anbieter vielleicht nicht. Solche Verfahren benötigen oft mehrere Monate, das führt zu Zurückhaltung der Schulen beim Einsatz der digitalen Lehr- und Lernmittel. Am Beispiel der Berufsschulen wird der Aufbau eines „Bürokratiemonsters“ sehr deutlich: Hier wird für die verschiedenen Berufsfelder eine sehr große Anzahl unterschiedlicher Software eingesetzt, die entsprechend den Anforderungen der Unternehmen angepasst wird und einer ständigen Aktualisierung Bedarf. Ansprüche der Politik an eine aus ihrer Sicht notwendige Regulierung würden durch den Einsatz einer Blacklist erfüllt. Von den Schulen wird dies als Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit und als fehlendes Vertrauen in ihre Arbeit gesehen.
Ronald Rahmig BBB
Miriam Pech und Sven Zimmerschied BISSS
Astrid Busse IBS
Dr. Gunilla Neukirchen und Stephan Witzke VBS in der GEW
Arnd Niedermöller VOB